Der WAP-Trick des Schweizer Fernsehens Der Kampf um den Bundesratssitz – eine Gegenüberstellung
Dez 20

In einer Zeit, in der von links bis rechts härtere Strafen und Strafverfolgung gefordert und durchgesetzt wird, muss ich meinem Missfallen darüber Ausdruck verleihen.

Das oberste Ziel muss sein, die Sicherheit zu erhöhen und somit Opfer zu verhindern. Auf manchen Gebieten, zum Beispiel im Strassenverkehr, kann es sein, dass härtere Strafen zu einem Rückgang der schweren Verkehrsunfälle führen können. In diesem Fall ist eine Verschärfung natürlich sehr zu begrüssen. Falls für gewisse Massnahmen kein gewünschtes Resultat gemessen werden kann, muss man sie aber auch wieder rückgängig machen.

Manche Vorschläge und auch vom Volk angenommene Initiativen führen nicht zu einer grösseren Sicherheit. Sie dienen alleine dem Stillen von Rachegelüsten. Für jemanden, dem 2 Jahre Gefängnis nicht genug abschreckend sind, für den sind auch 5 Jahre keine Abschreckung. Überall die Gefängnisstrafen hinaufzusetzen, nützt nichts. Öffentliche Pranger, wie es in der aktuellen Arena SVP-Giftzwerg Andreas Glarner wieder einmal vorgeschlagen hat, sind Methoden aus dem Mittelalter. Auch die unterschiedliche Bestrafung von Schweizern und Ausländern, wie es die SVP mit ihrer Ausschaffungsinitiative fordert, hat nichts mit der Schaffung von mehr Sicherheit zu tun – und läuft ausserdem meinem Gerechtigkeitsempfinden zutiefst zuwider.

Auch wenn man sich damit links und rechts in die Nesseln setzt: Ja, wir brauchen einen Täterschutz! Wir haben dafür zu sorgen, dass Strafen gerecht, zweck- und verhältnismässig sind. Und wir müssen bedenken, dass auch Justizirrtümer Opfer produzieren. Sonst befinden wir uns auf direktem Weg zurück ins Mittelalter (oder zumindest nach Amerika, was genügend schlimm ist). Leider ist eine solche Position für Politiker sehr unpopulär. «Täterschutz» als Vorwurf zu rufen, ist viel einfacher.

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Publiziert am 20.12.2008 um 00:44 Uhr von David. Trackback-Adresse.


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