Pharmaindustrie erkauft sich Subventionen Täterschutz: Ja!
Dez 18

Die Schweiz hat ein Lotteriegesetz, das Glückspiele mit Geldeinsatz – «Preisausschreiben und Wettbewerbe jeder Art, an denen nur nach Leistung eines Einsatzes teilgenommen werden kann, und bei denen der Erwerb der ausgesetzten Gewinne wesentlich vom Zufall oder von Umständen abhängt, die der Teilnehmer nicht kennt» – verbietet.

Das Schweizer Fernsehen lässt neuerdings kaum eine Gelegenheit aus, solche Gewinnspiele anzubieten. Sie verpacken es als Voting, obwohl das Resultat meistens gar nicht interessiert. Ein Voting über den Sieger eines Fussballspiels, bei dem man bis zur Halbzeit abstimmen kann, ergibt gar kein brauchbares Resultat. Ausserdem führen Mehrfachteilnahmen, die aktiv gefördert werden, zu einem völlig verfälschten Resultat. Interessiert ist man nur am Geld – und das scheint kräftig zu fliessen. Insbesondere hat man es bei Sendungen wie «Die grössten Schweizer Hits» oder «MusicStar» auch auf Kinder abgesehen. Die Teilnahme kostet jeweils 80 Rappen pro SMS/Anruf. (Im Verlauf eines Abends kann das recht viel Geld geben.)

Das Schweizer Fernsehen (wie andere Sender auch) umgeht das Lotteriegesetz mit der angebotenen Möglichkeit, per WAP gratis teilnehmen zu können. Ein Bundesgerichtsentscheid im 2006 hat dieses Vorgehen abgesegnet und damit einen Entscheid des Statthalteramts Zürich rückgängig gemacht.
Für eine Teilnahme per WAP sind aber für den allergrössten Teil der Zuschauer die technischen Hürden viel zu gross. Viele Mobiltelefone, auch zum Beispiel das iPhone, haben keine WAP-Unterstützung. Die Technologie hat sich nicht durchgesetzt und ist bereits abgelöst durch mobiles Web.

Sollen die Sender nun jahrzehntelang Gewinnspiele anbieten können, bei denen man nicht gratis teilnehmen kann, nur weil das Gratisangebot auf einer Technologie, die im letzten Jahrtausend einmal als Zukunft angepriesen wurde, beschränkt ist?

Kassensturz, das solltest du anprangern!
Gesetzgeber, einschreiten bitte!

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Publiziert am 18.12.2008 um 09:57 Uhr von David. Trackback-Adresse.

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2 Kommentare zu “Der WAP-Trick des Schweizer Fernsehens”

  1. 1. Freidenker meint:

    Mit geeigneten add-ons (z.B. wmlbrowser für Firefox) oder eigenständigen WML-Browsern (z.B. Klondike oder Winwap) lassen sich WAP-Angebote auch vom PC aus nutzen. Aber die Gewinnspieleanbieter blockieren Anfragen, die nicht von Mobiltelefonnummern kommen. Die Teilnahme über WAP ist nur erlaubt, wenn sie viel kostet, nicht allen zugänglich ist (weniger als 8% der Handynutzer) und eine überlange Adresse auf der Handytastatur eingetippt werden muss – Die Betreiber beweisen damit, dass die WAP-Teilnahme eine Farce ist und lediglich der Umgehung des Lotteriegesetzes dient.

  2. 2. Dalero meint:

    Abzocker und grosse Betrüger haben in der Schweiz nichts zu befürchten! Der Staat und Bundesgericht schützt diese Banditen noch … aber parkiere Mal 5 Minuten zu lang oder sonst eine kitzekleine Übertretung… schon wirst du von Polizisten umringt! WAP und diese Loteriebetrüger … wo ist der Staat der besonders Kinder davor schützt!

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